Öffentliche Beurkundung – Ihre sichere Basis für rechtserhebliche Geschäfte im Kanton Bern

Die öffentliche Beurkundung ist eine der zentralen Dienstleistungen unseres Notariats. Sie gibt Ihnen die Sicherheit und Klarheit, die Sie bei wichtigen Entscheidungen im Leben benötigen. Egal, ob es sich um den Kauf einer Immobilie, die Erstellung eines Ehevertrags oder die Gründung einer Gesellschaft handelt – wir begleiten Sie durch jeden Schritt des Prozesses. Unsere erfahrenen Notare sorgen dafür, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt und Ihre Interessen gewahrt bleiben. In der Schweiz ist die öffentliche Beurkundung in vielen Bereichen gesetzlich vorgeschrieben und spielt eine entscheidende Rolle für die Rechtssicherheit.

Was ist eine öffentliche Beurkundung?

Die öffentliche Beurkundung ist ein besonderes Verfahren, bei dem Willens- oder Wissenserklärungen oder rechtserhebliche Tatsachen durch eine befähigte Urkundsperson in einer öffentlichen Urkunde festgehalten werden. Diese Urkunde hat besondere Beweiskraft.

Die Kantone bestimmen, in welcher Weise auf ihrem Gebiet die öffentliche Beurkundung hergestellt wird. Im Kanton Bern wird die öffentliche Beurkundung durch das Notariatsgesetz geregelt, wobei das Zivilgesetzbuch die Beurkundung von Erbverträgen und letztwilligen Verfügungen (Testamente) regelt. Es stellt sicher, dass alle Beteiligten über die rechtlichen Konsequenzen ihrer Erklärungen aufgeklärt werden (Rechtsbelehrung). Diese Rechtsbelehrung ist ein wesentlicher Bestandteil des Beurkundungsverfahrens und trägt dazu bei, mögliche Streitigkeiten oder Missverständnisse zu vermeiden.

 

Formvorschriften

Die öffentliche Beurkundung unterliegt strengen gesetzlichen Vorgaben. Zu beachten ist, dass nicht jedes Geschäft dem gleichen Beurkundungsverfahren unterliegt.

 

Vorteile einer öffentlichen Beurkundung

Aus welchen Gründen werden öffentliche Beurkundungen vorgenommen? Im Folgenden sind die wichtigsten aufgelistet:

  • Gesetzliche Verpflichtung: Viele Rechtsgeschäfte, wie der Kauf von Grundeigentum, die Erstellung eines Ehevertrags oder eines Erbvertrages sowie die Gründung einer AG oder einer GmbH, erfordern gemäss Bundesrecht eine öffentliche Beurkundung.
  • Verbindlichkeit und Rechtssicherheit: Die Beurkundung ist verbindlich und schützt vor rechtlichen Risiken und Anfechtungen.
  • Schutz: Durch eine Rechtsbelehrung werden alle rechtlichen Konsequenzen bewusst, was Übereilung, Unachtsamkeit und Sorglosigkeit entgegenwirkt.
  • Dokumentation: Die Willenserklärungen werden detailliert und verbindlich dokumentiert sowie sicher und klar juristisch formuliert.
  • Neutralität und Objektivität: Die Urkundsperson handelt unparteiisch und gewährleistet, dass die Interessen aller Beteiligten gewahrt bleiben und stellt rechtserhebliche Tatsachen oder Willenserklärungen objektiv fest.

 

Welche Dokumente können beurkundet werden?

Zu den Dokumenten, die der öffentlichen Beurkundung unterliegen, gehören unter anderem:

  • Eheverträge 
  • Erbverträge
  • Grundpfandvertrag für die Errichtung von Schuldbriefen 
  • Verträge zum Erwerb von Grundeigentum (Haus, Wohnung)
  • Dienstbarkeitsverträge (z.B. Begründung Wegrecht, Wohnrecht, Nutzniessungsrecht)  
  • Gründungen von juristischen Personen (AG, GmbH, Stiftung, Genossenschaft).
  • Zudem darf auch für gesetzlich nicht der öffentlichen Beurkundung unterliegende Schriftstücke freiwillig die öffentliche Beurkundung gewählt werden.

 

Ablauf

Wie läuft die öffentliche Beurkundung ab? Hier sind die einzelnen Schritte:

  1. Beratung und Erstgespräch: Wir klären Ihre Anliegen und besprechen die rechtlichen Rahmenbedingungen.
  2. Dokumentenvorbereitung: Alle notwendigen Unterlagen (insbesondere der Vertragsentwurf) werden erstellt und Ihnen zur Kontrolle zugestellt.
  3. Beurkundung: Das Rechtsgeschäft wird durch die Notarin oder den Notar im vorgeschriebenen Beurkundungsverfahren und in Anwesenheit der Beteiligten beurkundet.
  4. Registrierung: Je nach Art des Rechtsgeschäfts wird die Urkunde an das Grundbuchamt oder andere zuständige Stellen weitergeleitet.
  5. Ausfertigungen: Sie erhalten eine Ausfertigung der Urkunde für Ihre Unterlagen.
  6. Aufbewahrung: Die Notarin oder Notar bewahrt das Urkundenoriginal sicher auf.

Die Dauer des Prozesses hängt von der Komplexität des Rechtsgeschäfts ab.

 

Warum sollten Sie bei uns eine öffentliche Beurkundung vornehmen?

Unser Notariat bietet Ihnen mit unseren Dienstleistungen zahlreiche Vorteile:

  • Erfahrung und Fachwissen: Unsere Notare verfügen über langjährige Erfahrung und umfassende Kenntnisse im Schweizer Recht.
  • Individuelle Beratung: Wir nehmen uns Zeit, Ihre individuellen Bedürfnisse zu verstehen und die bestmögliche Lösung zu finden.
  • Zeitnahe Erledigung: Wir sind bestrebt, Ihr Anliegen unter Berücksichtigung der Komplexität des Geschäfts zeitnah zu erledigen.

Kosten

Die Kosten für eine öffentliche Beurkundung richten sich nach der Verordnung über die Notariatsgebühren (GebVN) des Kantons Bern. Wir informieren Sie vorab transparent über alle anfallenden Kosten, sodass Sie keine Überraschungen erleben werden. Kontaktiere Sie uns für ein individuelles Angebot.

Kontakt & Terminvereinbarung

Vereinbaren Sie am besten noch heute einen Termin für Ihre öffentliche Beurkundung. Sie können uns über unser Kontaktformular erreichen, eine E-Mail schreiben oder uns direkt telefonisch kontaktieren. Wir stehen Ihnen bei allen Fragen zur Seite und unterstützen Sie gerne bei der Vorbereitung Ihrer öffentlichen Beurkundung.

Ihre Ansprechpersonen

Unsere Notare, Samuel Leuenberger und Roger Messerli, verfügen über langjährige Erfahrung und umfassende Fachkenntnisse. Mit ihrer Kompetenz und ihrem vertrauensvollen Ansatz begleiten sie Ihre Anliegen in Bern und Umgebung individuell und zuverlässig.
 

Samuel Leuenberger

Samuel Leuenberger

lic. iur., Notar

Telefon: +41 34 495 55 44

E-Mail: samuel.leuenberger@notariat-emmental.ch

Roger Messerli

Roger Messerli

MLaw, Notar

Telefon: +41 34 497 11 14

E-Mail: roger.messerli@notariat-emmental.ch

Über uns

Seit 1936 vereint das Notariat Emmental, im Herzen des Kantons Bern gelegen, Tradition und Moderne. An unseren Standorten in Trubschachen, Signau und Konolfingen bieten wir als modernes Landnotariat zuverlässige Dienstleistungen wie Beglaubigungen, Beurkundungen und rechtliche Beratung. Mit erfahrenen Notaren legen wir Wert auf persönliche Betreuung und individuell abgestimmte Lösungen.

Standorte

Das Berner Notariat Emmental ist mit seinen Standorten in Trubschachen, Signau und Konolfingen im Emmental ansässig. Unser Einzugsgebiet umfasst den gesamten Kanton Bern.
 

FAQ zur öffentlichen Beurkundung

1. Was ist eine öffentliche Beurkundung?

Eine öffentliche Beurkundung ist ein Verfahren, bei dem Willens- oder Wissenserklärungen oder rechtserhebliche Tatsachen von einer befähigten Urkundsperson in einer öffentlichen Urkunde dokumentiert werden. Sie dient der Sicherstellung von Rechtssicherheit und Rechtsverbindlichkeit.

2. Welche Formvorschriften müssen bei einer öffentlichen Beurkundung eingehalten werden?

Die öffentliche Beurkundung unterliegt strengen gesetzlichen Vorgaben. Zu beachten ist, dass nicht jedes Geschäft dem gleichen Beurkundungsverfahren unterliegt.

3. Aus welchen Gründen macht man eine öffentliche Beurkundung?

Eine öffentliche Beurkundung ist oft gesetzlich vorgeschrieben, etwa bei Immobilienkäufen, Erbverträgen, Eheverträgen oder Gründungen einer AG oder einer GmbH. Sie bietet Schutz vor rechtlichen Unsicherheiten und stellt die Verbindlichkeit der Erklärungen sicher. Nicht zuletzt bietet sie Schutz vor Übereilung und hält die Willenserklärungen detailliert und klar fest.

4. Warum sollte ich gerade beim Notariat Emmental eine öffentliche Beurkundung durchführen?

Wir bieten Ihnen eine kompetente und persönliche Betreuung und effiziente Abläufe. Unser erfahrenes Team sorgt dafür, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt werden.

5. Welche verschiedenen Dokumente unterliegen der öffentlichen Beurkundung?

Zu den Dokumenten zählen Eheverträge, Erbverträge, Grundpfandverträge, Immobilienkaufverträge, Schenkungsverträge über Immobilien, Dienstbarkeitsverträge, Gründungen von AG, GmbH, Stiftungen und Genossenschaften, Erbenscheine, Steuerinventare. Vorsorgeaufträge, Testamente oder Erbteilungsverträge können öffentlich beurkundet werden, jedoch können diese auch in anderer, vom Gesetz vorgeschriebenen Form errichtet werden.

6. In welchen Sprachen kann beim Notariat Emmental die öffentliche Beurkundung gemacht werden?

Wir bieten die öffentliche Beurkundung in Deutsch an. Auf Wunsch können Übersetzer organisiert werden.

7. Wie läuft eine öffentliche Beurkundung ab?

In der Regel erfolgt ein Erstgespräch. Gestützt darauf werden die relevanten Dokumente im Entwurf erstellt und den Parteien zur Kontrolle zugestellt. Anschliessend erfolgt die Beurkundung.

8. Mit welchen Kosten muss ich bei einer öffentlichen Beurkundung beim Notariat Emmental rechnen?

Die Kosten richten sich nach der Gebührenverordnung des Kantons Bern und werden vor Beurkundung des Rechtsgeschäftes bekanntgegeben.

9. Wie lange dauert es, bis das Geschäft beurkundet wird? 

Die Dauer hängt von der Komplexität des Rechtsgeschäfts ab, daher können dazu keine genauen Angaben gemacht werden.

10. Wo findet beim Notariat Emmental die öffentliche Beurkundung statt?

Die Beurkundung findet in der Regel an unseren Bürostandorten statt. In Ausnahmefällen können wir auch andere Orte vereinbaren.

11. Wer darf alles eine öffentliche Beurkundung durchführen?

Die öffentliche Beurkundung obliegt im Kanton Bern den im Notariatsregister eingetragenen Notarinnen und Notaren.

12. Welche Dokumente sind für eine öffentliche Beurkundung notwendig?

Die erforderlichen Dokumente hängen vom jeweiligen Rechtsgeschäft ab.

13. Wo wird die öffentliche Beurkundung rechtlich geregelt?

Die öffentliche Beurkundung ist in der Schweiz sowohl auf Bundesebene wie auch auf kantonaler Ebene geregelt.