Notariatskosten im Kanton Bern

Im Kanton Bern sind die Notariatsgebühren durch gesetzliche Vorgaben geregelt.

Auf dieser Seite erhalten Sie einen Überblick über die Grundlagen der Kostenberechnung, typische Gebühren für verschiedene notarielle Tätigkeiten und die Faktoren, die den Endpreis beeinflussen können. Ausserdem orientiert die Notarin oder der Notar die Klientschaft bei Entgegennahme der Rogation über die Grundsätze der Gebührenverordnung sowie über die voraussichtlichen Gebühren des Geschäfts.

Gebühren und Honorare

Für öffentliche Beurkundungen sind die Gebühren im Kanton Bern gesetzlich geregelt. Bei der Errichtung öffentlicher Urkunden über Geschäfte mit einem Geschäftswert orientiert sich die öffentlich-rechtliche Gebühr an einem gestaffelten Rahmentarif, der die Höhe der Kosten abhängig vom Wert des Geschäfts festlegt.

Für die Beurkundung von Grundpfandrechten oder Geschäften ohne Geschäftswert erfolgt die Berechnung der Gebühren auf Grundlage des gebotenen Zeitaufwands, wobei eine Minimalgebühr anfällt.

Bei Tätigkeiten, die über die notarielle Beurkundung hinausgehen, wie Beratungen oder andere nebenberufliche Tätigkeiten, wird nach tatsächlichem Arbeitsaufwand abgerechnet. Hierbei erfolgt die Kostenbemessung auf zivilrechtlicher Honorarbasis.

Diese Regelungen gewährleisten eine faire und nachvollziehbare Preisgestaltung für alle Dienstleistungen.

 

Steuern und Abgaben

Im Rahmen der notariellen Tätigkeit sind wir gesetzlich dazu verpflichtet, bestimmte Steuern und Abgaben direkt bei unseren Klienten einzuziehen und an die zuständigen Behörden weiterzuleiten.

Typisches Beispiel dafür ist die Handänderungssteuer, die beim Erwerb von Grundstücken anfällt. Diese Steuern werden von uns im Zuge der öffentlichen Beurkundung erhoben und ordnungsgemäss an den Staat übermittelt.

Durch diese gesetzliche Regelung wird sichergestellt, dass die steuerlichen Verpflichtungen korrekt erfüllt werden und Sie als Klient sich keine weiteren administrativen Schritte bezüglich der Abgabe leisten müssen.

 

Gesamtrechnung der Notare

Nach Abschluss des Geschäfts erhalten Sie von uns eine Gesamtrechnung, die sämtliche Kosten transparent und nachvollziehbar aufschlüsselt. Diese Rechnung umfasst in der Regel die folgenden Posten:

  • Gebühr: Basierend auf dem gesetzlich festgelegten Tarif oder dem gebotenen Zeitaufwand, abhängig von der Art der errichteten öffentlichen Urkunde.
  • Honorar: Für zusätzliche Tätigkeiten wird der Arbeitsaufwand separat in Rechnung gestellt.
  • Auslagen: Kosten für Kopien, Porti, Spesen sowie Aktenmaterial werden gesondert aufgeführt.
  • Mehrwertsteuer (MwSt.): Die gesetzlich vorgeschriebene Mehrwertsteuer wird auf alle anfallenden Leistungen und Auslagen berechnet.

Zusätzlich finden Sie auf der Rechnung Hinweise zum Zahlungsverkehr sowie relevante Angaben zur zugrundeliegenden Gebührenverordnung. Diese transparente Darstellung ermöglicht Ihnen eine klare Übersicht über die erbrachten Leistungen und deren Kosten.

 

Wer übernimmt im Kanton Bern die Notariatskosten?

Die Übernahme der Notariatskosten hängt im Kanton Bern von der Art des Geschäfts und den individuellen Vereinbarungen zwischen den beteiligten Parteien ab. Im Allgemeinen gilt:

  • Kaufverträge: Bei Immobilienkäufen haben sich die Vertragsparteien hierüber zu einigen. Nicht selten übernimmt die Käuferschaft die Notariatskosten.
  • Grundpfandverträge: Die Kosten für die Errichtung von Schuldbriefen werden üblicherweise vom Schuldner getragen.
  • Eheverträge und Erbregelungen: In persönlichen Angelegenheiten wie Eheverträgen oder Testamenten haben sich die Vertragsparteien über die Kostentragung zu einigen.

Es empfiehlt sich, die Kostenübernahme vorab klar zu regeln, um Missverständnisse zu vermeiden. Bei Fragen hierzu beraten wir Sie gerne und unterstützen Sie bei der Vertragsgestaltung.

 

Gesetzliche Grundlagen der Notariatskosten im Kanton Bern

Die Notariatskosten im Kanton Bern basieren auf klar definierten gesetzlichen Regelungen, die eine transparente und einheitliche Preisgestaltung sicherstellen. Im Kanton Bern gilt das freiberufliche Notariat, d. h. der Notar übt seine Tätigkeit auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko aus. Die wichtigsten rechtlichen Grundlagen der bernischen Notarinnen und Notare umfassen:

  • Verordnung über die Notariatsgebühren (GebVN): Regelt die Berechnung und Staffelung der öffentlich-rechtlichen Gebühren für notarielle Dienstleistungen. 
  • Notariatsgesetz und Notariatsverordnung: Bestimmt die Voraussetzungen für die Tätigkeit als Notarin und Notar, einschliesslich Zulassung, Berufsstandards, Aufsicht und Haftung.
  • Steuergesetze: Bestimmen die Erhebung und Abführung von Steuern wie der Handänderungssteuer.
  • Zivilgesetzbuch, Obligationenrecht und weitere Bundesgesetze: Ergänzen die Vorschriften für spezifische notarielle Geschäfte wie Grundstückserwerb, Eheverträge oder Erbschaftsregelungen und regeln die Grundlagen für das zivilrechtliche Honorar bei nebenberuflichen Leistungen. 

Diese rechtlichen Vorgaben bieten Klarheit und Sicherheit sowohl für die Klientschaft als auch für Notarinnen und Notare und stellen sicher, dass sämtliche Dienstleistungen ordnungsgemäss und professionell erbracht werden. Die Einhaltung der strengen gesetzlichen Vorschriften, das Führen einer umfassenden Buchhaltung und die vorschriftgemässe Anlage der verwahrten Gelder wird durch die von der Aufsichtsbehörde anerkannten Revisorinnen und Revisoren regelmässig geprüft.

 

Überblick über die Kosten der wichtigsten Notariatstätigkeiten

Die Notariatskosten sind im Kanton Bern gesetzlich geregelt und hängen von der Art des Geschäfts sowie dem Umfang der Tätigkeit ab. Hier ein Überblick über die häufigsten Notariatstätigkeiten und die damit verbundenen Kosten:

Immobilienkauf (Haus, Wohnung, Stockwerkeigentum)

  • Beurkundung des Kaufvertrags: Gestaffelte Gebühren, abhängig vom Kaufpreis der Immobilie.
  • Grundbuchgebühren: Kosten für den Grundbucheintrag des Eigentümerwechsels sowie eventueller Grundpfandrechte. Werden durch das Grundbuchamt erhoben.
  • Handänderungssteuer: 1.8% des Kaufpreises, wobei bei Selbstbewohnen eine Stundung resp. Befreiung (auf maximal CHF 800'000.00 des Kaufpreises) möglich ist. Die Handänderungssteuer wird durch den Notar oder die Notarin eingezogen.
  • Typischer Kostenbereich: 0,7–2.5 % des Kaufpreises (inkl. aller Gebühren und Steuern).

Grundpfandvertrag (Errichtung Grundpfandrechte zur Absicherung von Hypothekardarlehen)

  • Errichtung eines Schuldbriefes: Gebühr nach gebotenem Aufwand, abhängig von der Komplexität des Vertrags.

  • Zusatzkosten: Gebühren des Grundbuchamtes, des Regierungsstatthalteramtes oder anderer Verwaltungsbehörden, Honorarkosten für die Einholung von Löschungsbewilligungen und/oder Nachgangserklärungen zu bestehenden Schuldbriefen, Wohnrechten, Nutzniessungrechten, limitireten Vorkaufsrechten, vorgemerkten Gewinnanspruchsrechten, zur Einholung der provisorischen Belastungsgrenzen, der Bewilligungen zur Überschreitung der Belastungsgrenze, usw.

Ehe- und Erbverträge

  • Ehevertrag: Gebühr nach gebotenem Aufwand, abhängig von der Komplexität des Vertrags.
  • Erbvertrag: Gebühr nach gebotenem Aufwand, abhängig von der Komplexität des Vertrags. 
  • Zusatzkosten: Auslagen für die Registrierung des Erbvertrages beim schweizerischen Testamentenregister ZTR.

Testamente

  • Öffentlich beurkundetes Testament: Gebühr nach gebotenem Aufwand, abhängig von der Komplexität des Geschäfts.
  • Zusatzkosten: Auslagen für die Registrierung der letztwilligen Verfügung beim schweizerischen Testamentenregister ZTR.

Vorsorgeaufträge

  • Vorsorgeauftrag: Gebühr nach gebotenem Aufwand, abhängig von der Komplexität des Geschäfts.
  • Zusatzkosten: Auslagen für die Registrierung des Hinterlegungsortes des Vorsorgeauftrages beim Zivilstandsamt.

Gründung einer Gesellschaft (z.B. GmbH, AG)

  • Beurkundung des Gründungsakts: Gebühren gestaffelt nach dem Kapital der Gesellschaft.
  • Eintragungsgebühren: Kosten für die Eintragung ins Handelsregister beim Handelsregisteramt.

Beglaubigungen

  • Beglaubigung Unterschrift oder Erstellen beglaubigte Kopie: Gebühr nach gebotenem Aufwand.
  • Zusatzkosten: Kosten für Apostille.

Allgemeine Beratungen und Zusatzleistungen

  • Honorar: Berechnung nach Zeitaufwand, falls keine fixen Gebühren gelten.

Diese Angaben dienen als Richtwerte. Gerne erstellen wir für Sie eine konkrete Kostenaufstellung, die Ihre individuellen Bedürfnisse berücksichtigt. Bei Fragen zu den verschiedenen Notariatskosten im Kanton Bern stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.

FAQ – Häufige Fragen zu Notariatskosten im Kanton Bern

1. Mit welchen Notariatskosten muss man im Kanton Bern rechnen?

Die Notariatskosten im Kanton Bern variieren je nach Art des Geschäfts. Beispielsweise hängen die Gebühren bei Kaufverträgen vom Geschäftswert ab, während bei Erbverträgen der gebotene Aufwand massgebend ist. Die gesetzlichen Tarife sorgen dabei für Transparenz und Einheitlichkeit.

2. Wer bezahlt die Notariatskosten?

Die Übernahme der Notariatskosten wird im Vertrag geregelt und die Parteien haben sich darüber zu einigen.

3. Wann sind die Notariatskosten fällig?

Die Notariatskosten werden bei uns in der Regel nach Abschluss der Dienstleistung in Rechnung gestellt.

4. Auf welchen gesetzlichen Grundlagen basieren die Notariatskosten im Kanton Bern?

Die Kosten beim Notar im Kanton Bern basieren vor allem auf:

  • Verordnung über die Notariatsgebühren (GebVN): Regelt die Höhe der Gebühren für notarielle Dienstleistungen.
  • Steuergesetze: Definieren steuerliche Verpflichtungen wie die Handänderungssteuer.

5. Unterscheiden sich in der Schweiz die Notariatsgebühren je nach Kanton?

Ja, in der Schweiz unterscheiden sich die Notariatsgebühren je nach Kanton, da die Regelung der Notariatskosten kantonal erfolgt. Jeder Kanton hat eigene Gesetze und Tarife, die die Gebühren für notarielle Dienstleistungen regeln. Diese Unterschiede betreffen sowohl die Berechnungsmethoden als auch die Höhe der Gebühren. Jeder Kanton regelt aber auch die Berufspflichten der Notarinnen und Notare und deren Aufgabenspektrum unterschiedlich.